[1190] Die Rückfrage, plur. die -n. 1) Eine Anfrage, die man in einer Sache gleichsam wieder zurück, an seinen Obern thut; eine vornehmlich im Oberdeutschen übliche Bedeutung. Das Befohlne ohne Rückfrage bewerkstelligen. 2) Eine weitere Nachfrage oder Nachforschung, da man von dem ersten Aussager gleichsam zurück fraget, dessen Gewährmänner befragt; ohne Plural. Eine Rückfrage halten.