Rücksiegel, das

[1192] Das Rücksiegel, des -s, plur. ut nom. sing. auf Urkunden, Ausfertigungen u.s.f. ein Nahme des Gegensiegels oder Contra-Siegels, weil es im Rücken oder an dem Rücken auf die ledige Seite des vordern halben. Bogens gedruckt wird; im Gegensatze des Hauptsiegels.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1192.
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