[1192]Rückstellig, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen gangbar ist. 1) Für rückständig. Rückstellige Steuern. 2) Für rückgängig. Eine Sache rückstellig machen, rückgängig, sie hintertreiben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1192.