[1221]Die Rüstleine, plur. die -n, ein starkes Tau, welches an den Krahnbalken oder nahe dabey befestigt ist, an das Bögtau eingreift, und den Anker an die Seite des Schiffes befestigt hält.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1221-1222.