[906] Der Rabulist, des -en, plur. die -en, ein geschwätziger und dabey ränkvoller Sachwalter, welcher den Sinn des Gesetzes nach seinem Vortheile zu drehen weiß; ein Zungendrescher. Daher die Rabulisterey, ränkvolle Geschwätzigkeit. Es ist aus dem mittlern Lat. rabulare, viel leeres Geschrey vor Gericht machen, welches wieder von dem Lat. Rabula, ein Zungendrescher, Rabulist, abstammet. Vossius bemerkte schon, daß dieser Lateinische Ausdruck mit dem Nieders. rabbeln, Holländ. rabbelen, geschwinde und unverständlich reden, verwandt sey. Im mittlern Lateine wird ein Rabulist auch Legicrepa genannt.