Rappeln

[936] Rappeln, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben. 1) Eigentlich, klappern oder rasseln, von harten lockern Körpern, wenn[936] sie mit einem dem Worte rappeln gemäßen Schalle heftig beweget werden; in welchem Verstande es doch im Oberdeutschen am üblichsten ist. Mit dem Gelde rappeln. Sprichw. Eine Nuß allein rappelt nicht im Sacke. Ital. rappolare. 2) Figürlich sagt man in den gemeinen Sprecharten, daß jemand rappele, oder daß es ihm in dem Kopfe rappelte, wenn er nicht bey gesundem Verstande ist, wofür eben daselbst auch einen Rapps haben üblich ist.

Anm. Es ist das Intensivum von dem noch Nieders. reppen, rühren, schnell bewegen, welches so wie rapp, schnell, gleichfalls auf eine Onomatopöie gegründet ist. Verwandt sind damit das Dithmars. rabbeln, sich emsig bemühen, und das Lübeck. rabandeln und Bremische rabakken, lärmen, ein klapperndes oder rappelndes Getöse machen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 936-937.
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