[954] Der Rathgêber, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Rathgeberinn, von der R.A. Rath geben, eine Person, welche andern guten Rath gibt, d.i. nützliche Regeln des Verhaltens bekannt macht. Wer hat des Herren Sinn erkannt, oder wer ist sein Rathgeber gewesen? Röm. 11, 34. Wo viel Rathgeber sind, da bestehen die Anschläge, Sprich. 15, 22. Bey dem Stryker nur Ratgebe, in dem alten Fragmente von Carln dem Großen bey dem Schilter Ratgeve, im weiblichen Geschlechte Ratgebin, im Oberdeutschen noch jetzt Rathgeb, im Angels. Raedgyfa, im Schwed. Rådgifvare. In dem alten Augsburgischen Stadtrechte aus dem 13ten Jahrhunderte bedeutet es einen Rathsherren.