[956]Die Rathsamkeit, plur. car. die Eigenschaft eines Dinges, nach welcher es rathsam ist, im Hochdeutschen nur in der ersten und letzten Bedeutung des vorigen Wortes.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 956.