[965]Das Raubschiff, des -es, plur. die -e, das Schiff eines Seeräubers, ein Schiff, welches zum Seeraube gebraucht wird, ohne alles Recht und Befugniß auf der See raubet, von einem Kaper noch verschieden ist, und auch ein Seeschäumer genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 965-966.