[992] Das Rếchenbuch, des -es, plur. die -bǖcher. 1. Ein Buch, in welchem die Rechenkunst gelehret wird, welches rechnen lehret. Ingleichen ein Buch, in welchem man zur Übung rechnet. 2) Ein Buch, in welches Rechnungen, d.i. Verzeichnisse der Ausgabe und Einnahme, eingetragen werden; eine nur im Oberdeutschen übliche Bedeutung, wofür im Hochdeutschen Rechnungsbuch gangbar ist.