[992]Der Rếchenhêrr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, ein Nahme einer obrigkeitlichen Person, welche die Rechnungen anderer durchsiehet, und zuweilen auch derjenigen, welche der Einnahme und Ausgabe überhaupt vorgesetzt ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 992.