Rechenschaft, die

[992] Die Rếchenschaft, plur. car. die pflichtmäßige Anzeige seines Verhaltens, und der Gründe desselben an einen Obern. Jemanden Rechenschaft geben, oder ablegen; ihm Rechenschaft von etwas geben. Jemanden zur Rechenschaft fordern, oder ziehen, oder Rechenschaft von ihm fordern, diese Anzeige von ihm[992] fordern. Am Ende eines jeden Tages Rechenschaft von sich selbst fordern. Warum willst du mit ihm (Gott) zanken, daß er dir nicht Rechenschaft gibt alles seines Thuns, Hiob 13, 13, besser von seinem Thun, oder wegen seines Thuns. Die Menschen müssen Rechenschaft geben am jüngsten Gerichte von einem jeglichen unnützen Wort, Matth. 12, 36. Mit andern als den jetzt angezeigten Zeitwörtern kommt es im Hochdeutschen nicht vor, daher die R.A. Rechenschaft mit seinen Knechten halten, Matth. 25, 19, mit ihnen abrechnen, sie zur Rechenschaft fordern, nicht nachzuahmen ist.

Anm. Im Nieders. Rekenschup. Es hat alles Ansehen eines alten Wortes, ob es sich gleich bey unsern alten Schriftstellern noch nicht hat wollen finden lassen. Kero gebraucht dafür Reduin, Rede, vermuthlich auf Anleitung des Lat. Ratio. Es scheinet, daß rechen oder rechnen hier noch in seiner längst veralteten ersten Bedeutung, da es so viel als reden bedeutete, und der Grund von sprechen ist, gebraucht werde, so daß Rechenschaft hier eben das ist, was Rede in dem Ausdrucke ist, Rede und Antwort von etwas geben; man müßte denn erweisen können, daß Rechenschaft eigentlich und zunächst von Ablegung der Rechnungen gebraucht worden. S. Rechnen Anm.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 992-993.
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