[996]Der Rêchnungsfehler, des -s, plur. ut nom. sing. ein in einer Rechnung in dem vorigen Verstande begangener Fehler. Ein Rechenfehler würde der seyn, welcher im Rechnen begangen worden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 996.