Rechtmäßig

[1007] Rêchtmäßig, -er, -ste, adj. et adv. dem Rechte gemäß. 1) In der weitesten Bedeutung, den Absichten und dem Endzwecke einer Sache gemäß. Der rechtmäßige Gebrauch der Geschöpfe Gottes. Eine rechtmäßige Neigung, welche in richtiger Vorstellung hinlänglicher Bewegungsgründe gegründet ist. 2) In engerer Bedeutung, den Gesetzen gemäß, in einem Gesetze gegründet; auch wohl im Gesetze nicht verbothen, erlaubt. Eine rechtmäßige Ehe. Rechtmäßige, aus rechtmäßiger Ehe erzeugte, Kinder. Rechtmäßige Ursachen. Eine rechtmäßige Forderung, rechtmäßige Ansprüche. Einen rechtmäßigen Beruf zu etwas haben. Ein rechtmäßiger Richter. Die Strafe ist nicht rechtmäßig. Ein rechtmäßiger Krieg.

In dem Isidor rehtuuisig, im Oberdeutschen auch rechtlich und rechtfertig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1007.
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