[1008] Die Rêchtschaffenheit, plur. inus. die Eigenschaft, da eine Person oder Sache rechtschaffen ist. 1) In der ersten Bedeutung, die völlige Übereinstimmung eines Dinges mit seinem Zwecke, mit seiner Absicht. 2) In engerer Bedeutung, die Neigung und Fertigkeit, das zu thun, was recht ist, bloß weil es recht ist, und der darin gegründete Zustand. Die Rechtschaffenheit sieht ihm aus den Augen. Die Rechtschaffenheit meiner Absicht.