[1021] Die Regelschwêster, plur. die -n, in der katholischen Kirche, eine Art gottesdienstlicher Personen, vom dritten Orden Francisci, welche nicht beysammen wohnen, verheirathet oder ledig seyn können, und sich nur Sonn- und Feyertags versammeln, übrigens aber klösterliche Gesetze und Ordenszeichen haben. Mit einem Spitznahmen Stiefelnonnen.