[1030] Rehden, verb. reg. act. welches gleichfalls nur im Niederdeutschen bereiten, fertig machen, bedeutet. Im Hochdeutschen kommt es nur in dem zusammen gesetzten Schifffahrtsworte ausrehden vor, ein Schiff ausrüsten, es mit dem zu seiner Abfahrt nöthigen Tau- und Takelwerke versehen.