[1039] Der Reichsadel, des -s, plur. car. 1) Als ein Abstractum, die von dem Oberhaupte des Reichs ertheilte, durch das ganze Reich gültige adelige Würde. Ingleichen diejenige adelige Würde, vermöge welcher jemand niemanden als dem Kaiser und dem Reiche unterworfen ist. 2) Als ein Collectivum, die sämmtlichen adeligen[1039] Personen dieser Art; besonders in der letzten Bedeutung, der unmittelbare Adel; im Gegensatze des mittelbaren oder landsässigen Adels.