Reichsfrey

[1041] Reichsfrey, adj. et adv. niemanden als dem Kaiser und dem Deutschen Reiche unterworfen; unmittelbar. Reichsfreye Bauern, Städte u.s.f. Besonders als ein Titel des unmittelbaren Reichsadels, welcher in Briefen Reichsfrey, Hochwohlgeboren, angeredet wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1041.
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