[1043] Das Reichsland, des -es, plur. die -e, (der Plural die Reichsländer kommt seltener vor,) Länder, welche zu dem Deutschen Reiche gehören, dasselbe ausmachen. In engerer Bedeutung, werden Länder und Districte, welche dem Deutschen Reiche unmittelbar unterworfen sind, sie seyen nun Lehen oder Allodia, Reichslande genannt. Nach einer noch andern Einschränkung werden die Reichslande den Kirchenlanden oder Kirchenländern entgegen gesetzt, welche letztern von Geistlichen besessen werden, und in welchen die Päpste viele Gerechtsamen erworben haben.