Reichssatzung, die

[1044] Die Reichssatzung, plur. die -en, in dem Deutschen Staatsrechte, in weiterer Bedeutung, ein jedes Reichsgesetz, mit Inbegriff der Reichsabschiede. In engerer Bedeutung führen nur diejenigen Reichsgesetze diesen Nahmen, welche auf den Reichstagen gemacht worden, und nach deren Endigung von den Kaisern bekannt gemacht wurden, welches bis auf Friedrich III geschahe, zu dessen Zeit die Reichsabschiede üblich wurden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1044.
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