[1044]Der Reīchsschlúß, des -sses, plur. die -schlüsse, ein von einem Reiche und dessen Repräsentanten gemeinschaftlich gemachter Schluß. In engerer Bedeutung, ein von den Deutschen Reichsständen auf einem Reichstage gemachter Schluß.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1044.