[1044]Die Reichsstandschaft, plur. inus. die Gerechtsame und das Befugniß eines Reichsstandes, besonders das Recht, auf den Reichstagen Sitz und Stimme zu haben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1044.