Reimgesetz, das

[1055] * Das Reimgesetz, des -es, plur. die -e, ein veraltetes, bey den ältern Dichtern übliches Wort, eine Strophe in einem Gedichte zu bezeichnen, welche auch wohl ein Reimsatz und ein Reimschluß genannt wurde; welche Ausdrücke aber gleichfalls ungewöhnlich sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1055.
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