[1062]Die Reisegebühr, plur. inus. noch häufiger aber im Plural die Reisegebühren, sing. inus. dasjenige Geld, welches jemanden zur Vergütung der aufgewandten Reisekosten bezahlet wird, z.B. einem Richter, Advocaten, Arzte u.s.f.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1062.