Reiten (2)

[1072] 2. Reiten, verb. reg. act. in Ordnung bringen, zu einer gewissen Absicht fertig und geschickt machen, welches aber für sich allein veraltet, und nur noch in dem zusammen gesetzten bereiten üblich ist, S. dasselbe. Es ist auch hier eine Onomatopöie, welche entweder von dem mit dem Bereiten verbundenen Geräusche, oder auch von der Geschwindigkeit hergenommen ist, in welchem letztern Falle es zu dem Schwed. rad, Nieders. drad, geschwinde, hurtig, und zu unserm Rad gehören würde. Bey dem Kero ist Antreiti die Ordnung, im Wend. Riad. Hierher gehöret auch das noch in einigen Gegenden, z.B. in dem Kloster St. Michael in Lüneburg, übliche Ausreiter, welches einen vornehmen Beamten bedeutet, welcher die Aufsicht über die Ökonomie des Klosters führet, und so viel als ein Schaffner oder Großkeller in andern Klöstern ist, welchen man sehr irrig mit einem Ausreiter von dem folgenden Zeitworte verwechseln würde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1072.
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