[1077] Der Reitknêcht, des -es, plur. die -e, ein Knecht oder geringer Bedienter, welcher ein oder mehrere Reitpferde in seiner Wartung und Aufsicht hat, und an den Höfen von dem Futterknechte noch unterschieden ist. In großen Marställen führet der erste Reitknecht gemeiniglich den Nahmen des Sattelknechtes, weil er die Sattelkammer unter seiner Aufsicht hat.