[1079] Der Reītvōgt, des -es, plur. die -vögte, in einigen Gegenden, z.B. im Schleswigschen, ein obrigkeitlicher Beamter, welcher die landesherrlichen Einkünfte an einem Orte oder in einem Bezirke einnimmt und berechnet; entweder von reiten, rechnen, oder auch von reiten, ordnen, verwalten. Daher die Reitvogtey, der Bezirk eines solchen Vogtes.