[1083]Religiös, -er, -este, adj. et adv. von dem Lat. religiosus, Fertigkeit besitzend, die zur Religion gehörigen Übungen bey sich und andern zu unterhalten, und darin gegründet. Daher die Religiösität, plur. inus. die Fertigkeit selbst.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1083.