[1088] Der Rêntmeister, des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattinn, die Rentmeisterinn, derjenige, welcher die Renten eines andern einnimmt und berechnet. In engerer Bedeutung derjenige, welcher einer Rentkammer oder Rentey vorgesetzt ist. S. Renteney. Daher die Rentmeisterey, dessen Amt und Bezirk.