[1090]Das Reservat, des -es, plur. die -e, aus dem Lat. Reservatum, in dem Deutschen Staatsrechte, Gerechtsame, welche der Kaiser allein, ohne Zuziehung der Reichsstände, auszuüben befugt ist, und wohin auch die Majestätsrechte gehören.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1090.