[1099]Das Richtbeil, des -es, plur. die -e, dasjenige Beil, womit ein zum Beile verurtheilter Missethäter gerichtet, d.i. ihm der Kopf abgehauen, wird, und welches gemeiniglich auf dem Richtblocke geschiehet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1099.