[1125] * Ringern, verb. reg. act. welches von dem Comparativo des im Hochdeutschen veralteten ringe, für geringe, gebildet ist, geringer machen. Den Kauf ringern. 3 Mos. 25, 16. Des Vaters Erbtheil ringern, 4 Mos. 36, 4. Im Hochdeutschen ist es veraltet, indem dafür theils verringern, theils auch schmälern üblich ist.