[1134] Der Ríttersitz, des -es, plur. die -e, eigentlich der Sitz, d.i. Wohnort eines Ritters. In weiterer Bedeutung ist der Rittersitz das Wohnhaus, nebst den dazu gehörigen Gebäuden, auf einem Rittergute, da denn auch wohl das Rittergut selbst unter diesem Nahmen vorkommt.