Rittertag, der

[1135] Der Rittertag, des -es, plur. die -e, die feyerliche Versammlung der Ritterschaft einer Provinz; dergleichen Rittertage z.B. bey der Schwäbischen und Fränkischen Reichs-Ritterschaft üblich sind. Versammelt sich nur die Ritterschaft Eines Ritterkreises, so wird es ein Viertelstag genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1135.
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