[1135] Der Rittertag, des -es, plur. die -e, die feyerliche Versammlung der Ritterschaft einer Provinz; dergleichen Rittertage z.B. bey der Schwäbischen und Fränkischen Reichs-Ritterschaft üblich sind. Versammelt sich nur die Ritterschaft Eines Ritterkreises, so wird es ein Viertelstag genannt.