[1164] Der Róßdienst, des -es, plur. die -e, ein auf einem Gute haftender Dienst, welchen man dem Lehensherren im Kriege zu[1164] Rosse leisten muß; der Ritterdienst. Ingleichen, ein jeder, auch ein Frohndienst, welchen man mit einem oder mehrern Pferden leisten muß, S. Pferdedienst. Daher das Roßdienstgeld, welches an dessen Statt erleget wird.