[1185] Die Rubrīk, plur. die -en, die Überschrift einer Schrift, und in den Rechten, die Überschrift eines Gesetzes in dem Römischen Rechte, und nach einer noch weitern Figur auch das ganze Gesetz, der ganze unter Einer Aufschrift begriffene Abschnitt. Von dem Titel eines Buches kommt es im Hochdeutschen wenig mehr vor. Es ist aus dem Lat. Rubrica, weil die Aufschriften, besonders in dem Römischen Gesetzbuche in den mittlern Zeiten gemeiniglich mit rother Farbe geschrieben wurden. Im gemeinen Leben hat man auch das Zeitwort rubriciren, mit einer Rubrik oder Überschrift versehen.