[1186] Ruchtbar, -er, -ste, adj. et adv. 1) Durch das Gerücht allgemein bekannt. Ruchtbar werden, ruchtbar seyn. Eine ruchtbare That. Sie gingen aus und machten ihn ruchtbar in selbigem Lande, Matth. 9, 31. Es ward ruchtbar, daß er im Hause war, Marc. 2, 1. 2) * Berühmt, eine im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung.
Die Laut ist aufgehangen,
Die Art ist nun dahin,
Von der ich ruchtbar bin,
Opitz.
Es stammet von dem veralteten Rucht her, wofür jetzt Ruf und Gerüchte üblich sind, S. das letztere.