Söhnen

[128] Söhnen, verb. reg. act. welches außer der Zusammensetzung veraltet ist, und nur noch zuweilen in der dichterischen Schreibart gebraucht wird. Es bedeutete ehedem, den Streit und Unwillen bey andern heben, sie besänftigen, zu Frieden stellen, es geschehe nun durch gütliche Vorstellungen, oder durch Abtrag und Genugthuung, oder auch durch richterliche Entscheidung des Streites. David sprach zu den Gibeonitern: was soll ich thun, und womit soll ich (euch) söhnen? 2 Sam. 21, 3; was soll ich euch für Genugthuung geben, um euch zu besänftigen? Scheltworte kann man söhnen, Sir. 27, 23. Es wird ein Unfall auf dich fallen, den du nicht söhnen kannst, Es. 47, 11. Wir gebrauchen es nur noch in den Zusammensetzungen aussöhnen und versöhnen, doch nur noch in eingeschränkter Bedeutung. So auch die Söhnung.

Anm. Ehedem auch sühnen, bey dem Kero, Ottfried u.s.f. suanan, im Nieders. gleichfalls sönen, im Schwed. und Isländ. försona. Das Hauptwort der Sohn, noch häufiger aber, die Söhne, Sühne, bey dem Ulphilas Saun, die Beylegung streitiger Händel, ingleichen ein Vertrag, Vergleich, ist noch mehr veraltet. Bey dem Kero ist suanan, richten, Suana, das Gericht und Suanar, Suano, der Richter, weil das Recht sprechen auch nichts anders ist, als ein Söhnen, oder eine Ausgleichung streitiger Partheyen. Es gehöret entweder gleichfalls zu Sohn, so daß der Begriff der Vereinigung, Verbindung der herrschende ist, oder auch zu sanft, indem besänftigen in ähnlichem Verstande gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 128.
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