[1376] Der Schätzer, des -s, plur. ut nom. sing. eine obrigkeitliche Person, deren Pflicht es ist, gewisse Waaren und Lebensmittel zu besichtigen und den Preis derselben zu bestimmen; der Schätzmeister, und wenn es ein Glied des Rathes ist, in einigen Gegenden der Schätzherr, im Oberdeutschen der Schatzherr. Der Fleischschätzer, Brotschätzer u.s.f.