Schösser (2), der

[1636] 2. Der Schösser, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Schösserinn, von Schoß 3, eine Person, welche dazu gesetzt ist, den Schoß von den schoßbaren Personen einzunehmen und zu berechnen; wo dieses Wort doch nur in manchen Gegenden üblich ist, in manchen aber auch von einem solchen Einnehmer aller obrigkeitlichen Gefälle gebraucht wird. Der Amtsschösser, der Einnehmer der obrigkeitlichen Schosse oder Steuern in einem Kammeramte. Von Schoß und der Ableitungssylbe -er, eine Person männlichen Geschlechtes, daher er im Schwed. Skutman heißt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1636.
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