[1373] Schattiren, verb. reg. act. welches vermittelst der ausländischen Endung, iren (S. dieselbe) von Schatten gebildet worden, aber nur in dem ersten Falle der zweyten Bedeutung des Hauptwortes üblich ist, den Schatten, d.i. die dunkeln Stellen, in einer Figur durch Züge oder dunkele Farben anzeigen und ausdrucken. Eine Figur, einen Umriß schattiren. Einige Neuere haben statt dieses Worts das freylich bessere schatten und verschatten versucht, aber vermuthlich wegen der Zweydeutigkeit des erstern Wortes wenig Nachfolger gefunden. Daher die Schattirung, nicht nur von der Handlung des Schattirens, sondern auch von den schattirten Stellen einer Zeichnung, von dem Schatten. Figürlich ist die Schattirung zuweilen die allmähliche stufenweise eingerichtete Abnahme oder Veränderung der Dinge Einer Art; Franz. Nuance, die Verflößung. Es gibt so viele Schattirungen der Empfindungen, als es Gesichter gibt. Nach einer andern Figur ist in der Mahlerey eine Schattirung Stifte, Farbenstifte von Einer Farbe, doch nach verschiedenen Graden der Höhe derselben.