[1378]Das Schauamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen Gegenden. 1) Die Verbindlichkeit, gewisse Dinge und Waaren zu beschauen, um ihre gesetzmäßige Güte zu erkennen. 2) Ein Collegium dazu verordneter Personen; in einigen Gegenden nur die Schau.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1378.