Schauherr, der
[1386] Der Schauhêrr, des -en, plur. die -en, in einigen Gegenden, ein Rathsherr oder eine vornehme obrigkeitliche Person, welche zur Beschauung gewisser Waaren und Dinge verordnet ist. Geringere[1386] verpflichtete Personen dieser Art werden nur Schauer, Beschauer u.s.f. genannt.