[1395] Der Scheidebrief, des -es, plur. die -e, bey den ältern Juden, ein Urkunde, durch welche ein Mann, wenn er sich von seiner Ehegattinn scheiden wollte, sie von sich entließ, und ihr erlaubte einen andern zu heirathen. Im Tatian kommt dafür der Ausdruck Buch thanatribes vor. Ehedem wurde auch das schriftliche Endurtheil des Richters, wodurch der Streit zwischen zwey Parteyen entschieden wurde, der Scheidesbrief genannt.