[1401]Der Scheinbeweis, des -es, plur. die -e, ein Satz, welcher den Schein eines richtigen Beweises hat, aber im Grunde das nicht beweiset, was er beweisen soll. Ingleichen, ein Beweis, welcher nur zum Scheine geführet wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1401.