[1403]Der Scheinhandel, des -s, plur. inus. ein Handel, d.i. Vertrag, welcher nur zum Scheine geschiehet; besonders wo der eine Theil seine wahre Absicht verhehlet, und den andern unter einem redlichen Scheine hintergehet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1403.