[1411]Der Schêlmstreich, des -es, plur. die -e, ein schelmischer, vorsetzlich betriegerischer Streich; am häufigsten im harten Verstande, zuweilen aber auch im gelindern. Einen Schelmstreich begehen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1411-1412.