Schiedsmann, der

[1442] Der Schiedsmann, des -es, plur. die -männer, oder -leute, eine Person, welche einen Streit entscheidet, sie mag nun dazu erwählet oder auf andere Art berechtigt seyn, und welche man in einem etwas höhern Verstande auch einen Schiedsrichter, und wenn sie von beyden Parteyen freywillig erwählet worden, einen Schiedsfreund nennet. Schiedsmann kann im Singular von beyden Geschlechtern gebraucht werden, so wie Schiedsleute im Plural, welches letztere über dieß nur von Personen geringern Standes gesagt wird; Schiedsmänner setzt Personen männlichen Geschlechtes voraus. S. Mann. Luther gebraucht Hiob 9, 33 das angewöhnliche Scheidemann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1442.
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