[1455] Das Schiffamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen Ländern, ein Collegium obrigkeitlicher Personen, welchem die Aufsicht über die Schifffahrt anvertrautet ist. So besorget das Ober-Schiffamt in Wien die ganze Schifffahrt auf der Donau. Es ist mit einem adeligen Oberst-Schiffamts-Obersten und einem Amts-Officier besetzt.